Wettbewerbsthema: „BUTTER BEI DIE FISCHE!“
Maximallänge: 06:30 Min.
Einsendeschluss: Montag, den 06.05.2019 um 23:59 Uhr
Adresse zur Einreichung der DVD:
Hotel Alte Post
Torben Hansen
Rathausstraße 2
24937 Flensburg
Deutschland
Adresse für Einreichung per E-Mail: hansen@steinerei.de
Anmeldeformular: folgt
Festivaltermin: Samstag, den 08.06.2019, 14:00 Uhr
Veranstaltungsort des Festivals:
Kino Center Husum
Neustadt 114
25813 Husum
Deutschland
Folgende Paragraphen regeln die Teilnahmebedingungen der Steinerei 2019.
Wird ein Film im Team produziert, genügt die Anmeldung von einer Person aus dem Team. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei.
§1
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die …
a) im deutschsprachigen Raum lebt (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg) oder sich verpflichtet beim Brickfilmfestival anwesend zu sein. Grund dafür ist, dass die Steinerei auch als Treffpunkt für Brickfilmer dienen soll.
b) nicht Organisator der „Steinerei“ ist
c) es gibt keine Altersbegrenzung
§2
Alle eingereichten Filme müssen dem jährlich wechselnden Wettbewerbsthema entsprechen, d.h. sie müssen es in irgendeiner Form beinhalten oder sich inhaltlich damit auseinandersetzen. Dazu muss jeder Wettbewerbsteilnehmer im Anmeldeformular in wenigen Sätzen den Bezug seines Filmes zum Wettbewerbsthema beschreiben.
§3
Eingereicht werden können alle Filme, die …
a) mit Lego- oder ähnlichen Klick-Bausteinen animiert und gedreht wurden.
b) einen für den Organisator, die Jury und das Publikum erkennbaren Bezug zum Wettbewerbsthema haben (siehe §2).
c) die vorgegebene Maximallänge nicht überschreiten (einschließlich Vor- und Abspann).
§4
Die Filme dürfen …
a) in beliebiger Sprache eingereicht werden. Filme mit anderen Audio-Sprachen als deutsch oder englisch müssen dann allerdings deutsch oder zumindest englisch untertitelt sein.
b) bereits im Internet oder anderweitig veröffentlicht worden sein – auch wenn auf der Steinerei zumeist „Weltpremieren“ gezeigt werden (wird im Anmeldeformular abgefragt).
c) in anderen Wettbewerben eingereicht worden sein oder werden, sofern es sich nicht um die „Steinerei“ handelt.
d) schon in anderen Wettbewerben Preise gewonnen haben.
§5
a) Die Filme dürfen keine urheberrechtlich geschützte Materialien (z.B. photographische Bilder, wortwörtlichen Text (einschließlich Namen!), Musik oder Filmsoundtrack), enthalten – es sei denn, der Teilnehmer/die Teilnehmerin weist nach, dass er/sie eine Erlaubnis des Rechteinhabers hat, dieses Material zu verwenden. Der Wettbewerbsteilnehmer stellt den Organisator der „Steinerei“ von allen eventuellen Ansprüchen Dritter frei. Die Erlaubnis zur Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ist im Anmeldeformular zu dokumentieren, ebenso sämtliche verwendete Musik. Verwendete Musik muss GEMA-frei sein.
b) Die Filme dürfen nicht gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Schweiz oder anderen zur Teilnahme berechtigten Ländern verstoßen, einschließlich des Jugendschutzgesetzes.
c) Immaterielles wie Kameraeinstellungen, Geschichten, Settings, Konzepte, Denkfiguren o.ä. darf aus anderen Werken übernommen werden. Die Verwendung von Klickstein-Materialien für die Umsetzung sorgt für genügend Verfremdung und künstlerische Bearbeitung.
§6
Jedem Teilnehmer steht es frei mehr als einen Brickfilm einzureichen oder an Brickfilmen anderer Teilnehmer beteiligt zu sein.
§7
Ein Film zur Teilnahme muss bis zum Einsendeschluss eingereicht werden.
Für per Post eingeschickte Filme gilt das Datum des Poststempels. Alternativ ist eine Einreichung per Online-Transfer (DropBox, WeTransfer o.ä.) möglich.
Zusätzlich ist in beiden Fällen dem Organisator die Einreichung des Filmes spätestens am Tage des Einsendeschlusses per E-Mail mitzuteilen.
§8.1
Einzureichende Unterlagen sind …
a) Film wahlweise in einem der folgenden Formate (keine Halbbilder also progressiv):
I. DVD, abspielbar auf jedem handelsüblichen DVD-Player
II. mpeg4 Datei, H264 kodiert, empfohlen 16:9, mindestens 25 MBit/s, quadratische Pixel (bevorzugt FullHD = 1920×1080, Kein 4k, UltraHD oder 3D!) auf DVD gebrannt oder elektronisch übermittelt (DropBox, WeTransfer o.ä.)
III. „nicht gelisteter“ YouTube-Link
b) vollständig und wahrheitsgemäß ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular für den eingereichten Film (auf Papier oder elektronisch eingescannt)
c) Bildmaterial in bestmöglicher Auflösung als Datei (jpg oder png) auf DVD/CD oder per E-Mail:
I. Porträtfoto des Regisseurs bzw. Gruppenfoto des Filmteams
II. 1 – 3 Bilder mit Filmszenen
III. 1 – 3 Bilder der Produktion
§8.2
Es erfolgt keine Rücksendung der eingereichten Materialien und Unterlagen.
§9
Sollten zu viele Filme eingereicht werden und damit die Gesamtspielzeit der Veranstaltung überschritten werden, können unter Umständen nicht alle eingereichten Filme auf dem Festival gezeigt werden.
Durch die Abstimmung, beschrieben unter §11.2 werden die Filme bestimmt, die auf jeden Fall auf dem Festival gezeigt werden.
§10.1
Die teilnehmenden Filme werden im Rahmen des Brickfilmfestivals „Steinerei“ öffentlich aufgeführt. Die Aufführung umfasst das Abspielen im Saal, auf Monitoren und die Möglichkeit der Übertragung der Steinerei per Stream ins Internet.
§10.2
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Film, Ausschnitte und Bilder im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit und Eigenwerbung der aktuellen und auch zukünftigen „Steinerei“ Veranstaltungen unentgeltlich genutzt werden darf. Dieses schließt sowohl journalistische Berichterstattung (Presse, Fernsehen, Internet) als auch die Erstellung und den Verkauf von Werbematerialien (z.B. DVDs, Poster) zur Finanzierung des Festivals ein.
§11.1
Auf dem Festival werden Preise in den folgenden Kategorien vergeben:
a) Bester Film des Wettbewerbs (siehe §11.4)
b) Beste Dramaturgie (Hier geht es darum, bei welchem Film die zu Grunde liegende Geschichte am besten erzählt wurde. Es geht dabei nicht um Spezialeffekte. Erzählerische Stilmittel, Wendungen, Höhepunkte, etc. sind entscheidend)
c) Beste Kamera (Blickwinkel/Einstellungen, Unschärfen, Kamerafahrten, wie wurde die Kamera genutzt um die Geschichte zu erzählen?)
d) Bestes Szenenbild (hier geht es schlicht um das statische Set/die Sets)
e) Beste Stop-Motion Animation (hier geht es nicht nur darum eine möglichst flüssige Animation abzuliefern. Entscheidend sind zum Beispiel auch Gesten der Figuren, Bewegungen von Objekten im Wind, realistisches Verhalten von Fahrzeugen, etc.)
f) Bestes Sounddesign (hier geht nicht um die Musik, entscheidend sind ausschließlich die Gerausche, zum Beispiel Schritte, Wind, Umgebungsgeräusche, etc.)
g) Beste Sprecher (hier geht es darum die Arbeit der Sprecher zu würdigen und den Regisseur, der seine Sprecher zur besten Leistung bewegen konnte)
h) Bester Einsatz von Musik (Diese Kategorie richtet sich natürlich nur an Filme, die mit Musik unterlegt sind. Es geht nicht um das Musikstück an sich, also den besten Titelsong. Vielmehr darum, ob die Musik die Handlung trägt oder unterstützt?
i) Bester Film eines Newcomers (siehe § 11.5)
§11.2
Vorentscheid durch Abstimmung der Brickfilmer zur Ermittlung der Filme, die auf jeden Fall im Finale der Steinerei im Kino gezeigt werden, im Folgenden „Top-Liste“.
Alle an der diesjährigen Steinerei teilnehmenden Brickfilmer/-teams bewerten alle eingereichten Filme der jeweils anderen Teilnehmer nach dem Eurovision-Song-Contest-Prinzip. Das heißt, dass der beste Film 12 Punkte erhält, der zweitbeste Film 10 und danach weitere 8 Filme absteigend von 8 bis 1 Punkte. Somit erhalten insgesamt 10 Filme Punkte von jedem Brickfilmer/-team.
Jeder Brickfilmer/-team darf genau einmal abstimmen, egal wie viele Filme von ihm/ihr oder dem Team eingereicht wurden. Team-Produktionen geben eine gemeinsame Punktevergabe ab.
§11.3
Abstimmung über die Preise aus §11.1 Absätze b bis h.
Zusätzlich zum Vorentscheid sind alle Brickfilmer/-teams aufgerufen alle eingereichten Filme der anderen Teilnehmer in den oben angegebenen Kategorien zu bewerten. Hierfür wählt jeder Brickfilmer/-team seinen Favoriten in der jeweiligen Kategorie.
Für den Fall, dass in den jeweiligen Kategorien kein eindeutiger Sieger ermittelt werden kann (gleiche Punktzahl), ist die Jury das Zünglein an der Waage und entscheidet, welcher der höchstbewerteten Filme gewinnt.
Sollte ein Gewinner in einer der Kategorien ein Film sein, der nicht durch den Vorentscheid in die Top-Liste gewählt wurde, so wird dieser Film automatisch zur Top-Liste hinzugefügt und im Kino gezeigt und nimmt somit auch an der Publikumswertung (§11.4) teil.
Jeder Brickfilmer/-team darf genau einmal abstimmen, egal wie viele Filme von ihm/ihr oder dem Team eingereicht wurden. Team-Produktionen geben eine gemeinsame Punktevergabe ab.
§11.4
Abstimmung über den besten Film des Wettbewerbs (aus §11.1 Abs. a)
Der Preis für den Besten Film des Wettbewerbs geht an den Film, der durch die Abstimmung des Publikums im Kino auf den 1. Platz gewählt wird. Dieser Film hat also bereits die Hürde des Vorentscheids (§11.2) genommen und hat dann schließlich auch die Mehrzahl des Publikums, der für den Wettbewerb größtmöglichen Jury, überzeugt.
Die Abstimmung durch das Publikum erfolgt nachdem die Filme der Top-Liste im Kino gezeigt wurden. Jeder Zuschauer hat auf dem dafür vorgesehenen Stimmzettel die Möglichkeit 1 Stimme für den besten Film seiner Wahl zu geben.
§11.5
Abstimmung über den Preis für den besten Film eines Newcomers (aus §11.1 Abs. i)
Der Preis für den besten Film eines Newcomers wird durch die Jury, bestehend aus 3 Personen aus dem Bereich Medien und/oder Kunst , ermittelt. Die Abstimmung erfolgt im Geheimen.
Es können alle Filme des gesamten Wettbewerbs an dieser Abstimmung teilnehmen, sofern sie von einem Newcomer (einzelner Brickfilmer/-team) produziert wurden.
Ein Newcomer im diesjährigen Wettbewerb ist, wer zum ersten Mal an der Steinerei teilnimmt oder zum zweiten Mal, nachdem er im letzten Jahr zum ersten Mal teilgenommen hat.
Ausgeschlossen sind Teams, in denen ein „alter Hase“ beteiligt ist, also ein oder mehrere Brickfilmer, die bereits vor dem vergangenen Jahr an der Steinerei teilgenommen haben.
§11.6
Dass ein Film mehr als einen Preis bekommt, ist nicht ausgeschlossen. Einspruch gegen die Zusammensetzung und die Entscheidung der Jury, des Publikums und der Brickfilmer kann nicht erhoben werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Organisator ist Organisator der Veranstaltung im Sinne der anderen Brickfilmer und kann nicht für fehlerhafte Angaben, Urheberrechtliche oder von Teilnehmern verursachte rechtlichen Konsequenzen herangezogen werden. Verantwortlich für den Inhalt der Filme (Bild, Ton, Handlung) bleibt der jeweilige Wettbewerbsteilnehmer.
§12
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Regelwerkes unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Regeln im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die Teilnehmer und Organisation mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich das Regelwerk als lückenhaft erweist.
Flensburg, den 04.09.2018 – Der Organisator Torben Hansen