Wettbewerbsregeln der „Steinerei 2021“

Wettbewerbsthema: „Geheimnis“
Maximallänge: 05:00, wenn eine Kopflose Person im Film vorkommt dann 06:00
Einsendeschluss: Sonntag, der 25.04.2021 23:55Uhr

Adresse zur Einreichung der DVD:

Philipp Schneider
Clausstraße 63a
09126 Chemnitz
Deutschland

Adresse für Einreichung per E-Mail: chemnitz@steinerei.de

Anmeldeformular: [hier]


Festivaltermin: 23.05.2021, 14:00 Uhr (Pfingstsonntag)

Veranstaltungsort des Festivals:

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Folgende Paragraphen regeln die Teilnahmebedingungen der Steinerei 2021.
Wird ein Film im Team produziert, genügt die Anmeldung von einer Person aus dem Team. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei.

§1
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die …

  1. im deutschsprachigen Raum lebt (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg) oder einen Film in deutscher Sprache, oder zumindest deutsch untertitelt einreicht – da die Steinerei allerdings auch ein Festival für die Gemeinschaft der Brickfilmer an und für sich ist, wird es gerne gesehen, wenn möglichst viele Brickfilmer vor Ort sind.
  2. nicht Organisator der „Steinerei“ ist
  3. es gibt keine Altersbegrenzung

 

§2
Alle eingereichten Filme müssen dem jährlich wechselnden Wettbewerbsthema entsprechen, d.h. sie müssen es in irgendeiner Form beinhalten oder sich inhaltlich damit auseinandersetzen. Dazu muss jeder Wettbewerbsteilnehmer im Anmeldeformular in wenigen Sätzen den Bezug seines Filmes zum Wettbewerbsthema beschreiben.

 

§3
Eingereicht werden können alle Filme, die …

  1. mit Lego- oder ähnlichen Klick-Bausteinen animiert und gedreht wurden.
  2. einen für den Organisator, die Jury und das Publikum erkennbaren Bezug zum Wettbewerbsthema haben (siehe §2).
  3. die vorgegebene Maximallänge nicht überschreiten (einschließlich Vor- und Abspann).

 

§4
Die Filme dürfen …

  1. in beliebiger Sprache eingereicht werden. Filme mit anderen Audio-Sprachen als deutsch oder englisch müssen dann allerdings deutsch untertitelt sein.
  2. nicht vor dem 05.09.2020 im Internet oder anderweitig veröffentlicht worden sein – auch wenn auf der Steinerei zumeist „Weltpremieren“ gezeigt werden (wird im Anmeldeformular abgefragt).
  3. in anderen Wettbewerben eingereicht worden sein oder werden, sofern es sich nicht um die „Steinerei“ handelt.
  4. schon in anderen Wettbewerben Preise gewonnen haben.

 

§5

  1. Die Filme dürfen keine urheberrechtlich geschützte Materialien (z.B. photographische Bilder, wortwörtlichen Text (einschließlich Namen!), Musik oder Filmsoundtrack), enthalten – es sei denn, der Teilnehmer/die Teilnehmerin weist nach, dass er/sie eine Erlaubnis des Rechteinhabers hat, dieses Material zu verwenden. Der Wettbewerbsteilnehmer stellt den Organisator der „Steinerei“ von allen eventuellen Ansprüchen Dritter frei. Die Erlaubnis zur Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ist im Anmeldeformular zu dokumentieren, ebenso sämtliche verwendete Musik. Verwendete Musik muss GEMA-frei sein.
  2. Die Filme dürfen nicht gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Schweiz oder anderen zur Teilnahme berechtigten Ländern verstoßen, einschließlich des Jugendschutzgesetzes.
  3. Immaterielles wie Kameraeinstellungen, Geschichten, Settings, Konzepte, Denkfiguren o.ä. darf aus anderen Werken übernommen werden. Die Verwendung von Klickstein-Materialien für die Umsetzung sorgt für genügend Verfremdung und künstlerische Bearbeitung.

 

§6
Jedem Teilnehmer steht es frei mehr als einen Brickfilm einzureichen oder an Brickfilmen anderer Teilnehmer beteiligt zu sein. Allerdings wird nur der höchstbewertete Film eines Teilnehmers zu den Finalisten gewählt, um zu vermeiden, dass eine Person mehrfach im Finale auftaucht. Eine Gruppenteilnahme ist hiervon nicht betroffen.

 

§7
Ein Film zur Teilnahme muss bis zum Einsendeschluss eingereicht werden.
Für per Post eingeschickte Filme gilt das Datum des Poststempels. Alternativ ist eine Einreichung per Online-Transfer (DropBox, WeTransfer o.ä.) möglich.
Zusätzlich ist in beiden Fällen dem Organisator die Einreichung des Filmes spätestens am Tage des Einsendeschlusses per E-Mail mitzuteilen.

 

§8.1
Einzureichende Unterlagen sind …

  1. Film wahlweise in einem der folgenden Formate (keine Halbbilder also progressiv):
    I. DVD, abspielbar auf jedem handelsüblichen DVD-Player
    II. mpeg4 Datei, H264 kodiert, empfohlen 16:9, mindestens 25 MBit/s, quadratische Pixel (bevorzugt FullHD = 1920×1080,
    4K (3840×2160) möglich, Kein UltraHD oder 3D!) auf DVD gebrannt oder elektronisch übermittelt (DropBox, WeTransfer o.ä.)
    III. „nicht gelisteter“ YouTube-Link
  2. vollständig und wahrheitsgemäß ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular für den eingereichten Film (auf Papier oder elektronisch eingescannt)
  3. Bildmaterial in bestmöglicher Auflösung als Datei (jpg oder png) auf DVD/CD oder per E-Mail:
    I. Porträtfoto des Regisseurs bzw. Gruppenfoto des Filmteams
    II. 1 – 3 Bilder mit Filmszenen
    III. 1 – 3 Bilder der Produktion

 

§8.2
Es erfolgt keine Rücksendung der eingereichten Materialien und Unterlagen.

 

§9
Sollten zu viele Filme eingereicht werden und damit die Gesamtspielzeit der Veranstaltung überschritten werden, können unter Umständen nicht alle eingereichten Filme auf dem Festival gezeigt werden.

Durch die Abstimmung, beschrieben unter §11.2 werden die Filme bestimmt, die auf jeden Fall auf dem Festival gezeigt werden.

 

§10.1
Die teilnehmenden Filme werden im Rahmen des Brickfilmfestivals „Steinerei“ öffentlich aufgeführt. Die Aufführung umfasst das Abspielen im Saal, auf Monitoren und die Möglichkeit der Übertragung der Steinerei per Stream ins Internet.

 

§10.2
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Film, Ausschnitte und Bilder im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit und Eigenwerbung der aktuellen und auch zukünftigen „Steinerei“ Veranstaltungen unentgeltlich genutzt werden darf. Dieses schließt sowohl journalistische Berichterstattung (Presse, Fernsehen, Internet) als auch die Erstellung und den Verkauf von Werbematerialien (z.B. DVDs, Poster) zur Finanzierung des Festivals ein.

 

§11.1
Auf dem Festival werden Preise in den folgenden Kategorien vergeben:

  1. Bestes Drehbuch (Hier geht es darum, bei welchem Film die zu Grunde liegende Geschichte am besten erzählt wurde. Es geht dabei nicht um Spezialeffekte. Erzählerische Stilmittel, Wendungen, Höhepunkte, etc. sind entscheidend)
  2. Beste Kamera (Blickwinkel/Einstellungen, Unschärfen, Kamerafahrten, wie wurde die Kamera genutzt um die Geschichte zu erzählen?)
  3. Bestes Szenenbild (hier geht es schlicht um das statische Set/die Sets)
  4. Beste Stop-Motion Animation (hier geht es nicht nur darum eine möglichst flüssige Animation abzuliefern. Entscheidend sind zum Beispiel auch Gesten der Figuren, Bewegungen von Objekten im Wind, realistisches Verhalten von Fahrzeugen, etc.)
  5. Beste Sprecher (hier geht es darum die Arbeit der Sprecher zu würdigen und den Regisseur, der seine Sprecher zur besten Leistung bewegen konnte)
  6. Bester Einsatz von Musik (Diese Kategorie richtet sich natürlich nur an Filme, die mit Musik unterlegt sind. Es geht nicht um das Musikstück an sich, also den besten Titelsong. Vielmehr darum, ob die Musik die Handlung trägt oder unterstützt?
  7. Neuer Stern am Himmel (siehe § 11.3, insbesondere § 11.3.1)
  8. Publikumsmagnet (siehe §11.4)
  9. Preis der Fachjury (siehe §11.5)

 

§11.2
Vorentscheid durch Abstimmung der Brickfilmer zur Ermittlung der Filme, die auf jeden Fall im Finale der Steinerei im Kino gezeigt werden, im Folgenden „Top-Liste“.


Alle an der diesjährigen Steinerei teilnehmenden Brickfilmer/-teams bewerten alle eingereichten Filme der jeweils anderen Teilnehmer nach dem Eurovision-Song-Contest-Prinzip. Das heißt, dass der beste Film 12 Punkte erhält, der zweitbeste Film 10 und danach weitere 8 Filme absteigend von 8 bis 1 Punkte. Somit erhalten insgesamt 10 Filme Punkte von jedem Brickfilmer/-team.


Jeder Brickfilmer/-team darf genau einmal abstimmen, egal wie viele Filme von ihm/ihr oder dem Team eingereicht wurden. Team-Produktionen geben eine gemeinsame Punktevergabe ab. Für den Fall, dass einzelne Teilnehmer einer Team-Produktion ebenfalls einen Film einreichen, dürfen weder das Team, noch die Einzelmitglieder sich untereinander bewerten.

 

§11.3
Abstimmung über die Preise aus §11.1 Absätze A bis G:


Zusätzlich zum Vorentscheid sind alle Brickfilmer/-teams aufgerufen alle eingereichten Filme der anderen Teilnehmer in den oben angegebenen Kategorien zu bewerten. Hierfür wählt jeder Brickfilmer/-team seinen Favoriten in der jeweiligen Kategorie.
Für den Fall, dass in den jeweiligen Kategorien kein eindeutiger Sieger ermittelt werden kann (gleiche Punktzahl), ist die Jury das Zünglein an der Waage und entscheidet, welcher der höchstbewerteten Filme gewinnt.
Sollte ein Gewinner in einer der Kategorien ein Film sein, der nicht durch den Vorentscheid in die Top-Liste gewählt wurde, so wird dieser Film automatisch zur Top-Liste hinzugefügt und im Kino gezeigt und nimmt somit auch an der Publikumswertung (§11.4) teil.
Jeder Brickfilmer/-team darf genau einmal abstimmen, egal wie viele Filme von ihm/ihr oder dem Team eingereicht wurden. Team-Produktionen geben eine gemeinsame Punktevergabe ab. Für den Fall, dass einzelne Teilnehmer einer Team-Produktion ebenfalls einen Film einreichen, dürfen weder das Team, noch die Einzelmitglieder sich untereinander bewerten.

 

§11.3.1

Abstimmung über den Preis „Neuer Stern am Himel“ (aus §11.1 Abs. G)
Der Preis für den Neuen Stern am Himmel gilt einem einzelnen Brickfilmer/-team, welcher/-s zum ersten Mal an der Steinerei teilnimmt oder zum zweiten Mal, nachdem er im letzten Jahr zum ersten Mal teilgenommen hat.
Ausgeschlossen sind Teams, in denen ein „alter Hase“ beteiligt ist, also ein oder mehrere Brickfilmer, die bereits vor dem vergangenen Jahr an der Steinerei teilgenommen haben.
Diese/-r Brickfilmer/-teams müssen auf dem Anmeldeformular angeben, dass er/sie zum ersten mal an der Steinerei teilnehmen.

 

§11.4
Abstimmung über den „Publikumsmagneten“ (aus §11.1 Abs. H)
Der Preis für den Publikumsmagneten geht an den Film, der durch die Abstimmung des Publikums im Kino auf den 1. Platz gewählt wird. Dieser Film hat also bereits die Hürde des Vorentscheids (§11.2) genommen und hat dann schließlich auch die Mehrzahl des Publikums, der für den Wettbewerb größtmöglichen Jury, überzeugt.
Die Abstimmung durch das Publikum erfolgt nachdem die Filme der Top-Liste im Kino gezeigt wurden. Jeder Zuschauer hat auf dem dafür vorgesehenen Stimmzettel die Möglichkeit 1 Stimme für den besten Film seiner Wahl zu geben.

 

§11.5

Abstimmung über den „Preis der Fachjury“ (aus §11.1 Abs. I)
Der Preis der Fachjury wird durch die Jury, bestehend aus Personen aus dem Bereich Medien und/oder Kunst, ermittelt. Die Abstimmung erfolgt im Geheimen.

 

§11.6
Dass ein Film mehr als einen Preis bekommt, ist nicht ausgeschlossen. Einspruch gegen die Zusammensetzung und die Entscheidung der Jury, des Publikums und der Brickfilmer kann nicht erhoben werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Organisator ist Organisator der Veranstaltung im Sinne der anderen Brickfilmer und kann nicht für fehlerhafte Angaben, Urheberrechtliche oder von Teilnehmern verursachte rechtlichen Konsequenzen herangezogen werden. Verantwortlich für den Inhalt der Filme (Bild, Ton, Handlung) bleibt der jeweilige Wettbewerbsteilnehmer.

 

§12
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Regelwerkes unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Regeln im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die Teilnehmer und Organisation mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich das Regelwerk als lückenhaft erweist.