Wettbewerbsregeln der „Steinerei 2023“

Wettbewerbsthema: „Wahre Größe“
Maximallänge: 05:00, wenn der Film sich mit der 3-Wörter Regel (Medizin, Kampf, Frosch) beschäftigt, dann 06:00
Einsendeschluss: 29.04.2023 um 23:59 Uhr
Termin: Samstag, 10. Juni 2023 um 14 Uhr
Ort: Leverkusen

Adresse zur Einreichung der DVD:

Rainer Storck
Dechant-Krey-Str.4
51379 Leverkusen
Deutschland

Adresse für Einreichung per E-Mail: rainer-storck@gmx.de

Anmeldeformular: [hier]

Folgende Paragraphen regeln die Teilnahmebedingungen der Steinerei 2023.
Wird ein Film im Team produziert, genügt die Anmeldung von einer Person aus dem Team. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei.

§1
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die…
a) im deutschsprachigen Raum lebt (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg) oder einen Film in deutscher oder englischer Sprache oder mit deutschen Untertiteln einreicht – da die Steinerei ein Festival für die Gemeinschaft der Brickfilmenden an und für sich ist, wird es gerne gesehen, wenn möglichst viele vor Ort sind.
b) die Steinerei im jeweiligen Jahr nicht organisiert.
c) es gibt keine Altersbegrenzung

§2
Alle eingereichten Filme müssen dem jährlich wechselnden Wettbewerbsthema entsprechen, d.h. Sie müssen es in irgendeiner Form beinhalten oder sich inhaltlich damit auseinandersetzen. Dazu müssen alle Teilnehmenden im Anmeldeformular in wenigen Sätzen den Bezug des Films zum Wettbewerbsthema beschreiben.

§3
Eingereicht werden können alle Filme, die…
a) mit Klemmbausteinen wie z.B. Lego animiert und gedreht wurden.
b) einen für die Organisation, die Jury und das Publikum erkennbaren Bezug zum Wettbewerbsthema aufweisen (siehe §2).
c) die vorgegebene Maximallänge von 05:00 Minuten nicht überschreiten (Vor- und Abspann mit einbezogen). Eine Filmlänge von 06:00 Minuten ist zulässig, wenn der Film sich mit der 3-Wörter Regel beschäftigt. Hierbei müssen die 3 Wörter „Medizin, Kampf und Frosch“ im Film verwendet werden. Zulässig ist hier die verbale oder visuelle Verwendung die auch prämiert werden kann (siehe §11.7).

§4
Die Filme dürfen…
a) in beliebiger Sprache eingereicht werden. Filme mit andere Audio-Sprachen als deutsch oder englisch müssen allerdings deutsch untertitelt sein.
b) nicht vor dem 01.01.2023 im Internet oder anderweitig veröffentlicht worden sein – auch wenn auf der Steinerei zumeist „Weltpremieren“ gezeigt werden.
c) in anderen Wettbewerben eingereicht worden sein, nur nicht einer vorherigen Steinerei.
d) schon in anderen Wettbewerben Preise gewonnen haben.

§5
a) Die Filme dürfen keine urheberrechtlich geschützten Materialien (z.B. photographische Bilder, wortwörtlichen Text (einschließlich Namen!), Musik oder Filmsoundtrack), enthalten – es sei denn die Teilnehmenden weisen nach, dass sie die Erlaubnis des Rechteinhabers haben, dieses Material auf Festivals öffentlich zu verwenden. Die Teilnehmenden stellen der Organisation der Steinerei von allen eventuellen Ansprüchen Dritter frei. Die Erlaubnis zur Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials ist im Anmeldeformular zu dokumentieren, ebenso sämtliche verwendete Musik. Verwendete Musik muss GEMA-frei sein.
b) Die Filme dürfen nicht gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Schweiz oder anderen zur Teilnahme berechtigten Ländern verstoßen, einschließlich des Jugendschutzgesetzes.
c) Immaterielles wie Kameraeinstellungen, Geschichten, Settings, Konzepte, Denkfiguren o.ä. Darf aus anderen Werken übernommen werden. Die Verwendung von Klemmbausteinen und Minifiguren für die Umsetzung sorgt für genügend Verfremdung und künstlerische Bearbeitung.

§6
Allen Teilnehmenden steht es frei, mehr als einen Brickfilm einzureichen oder an Brickfilmen anderer Teilnehmenden beteiligt zu sein. Allerdings wird nur der am höchsten bewertete Film einer Person ins Finale gewählt. Ein Gruppenprojekt ist hiervon nicht betroffen.

§7
Ein Film zur Teilnahme muss bis zum Einsendeschluss eingereicht werden.

Für per Post eingeschickte Filme gilt das Datum des Poststempels. Alternativ ist eine Einreichung per E-Mail über einen Online-Transfer (nicht veröffentlichtes YouTube-Video, DropBox, Drive, WeTransfer o.ä.) möglich.

Zusätzlich ist in beiden Fällen die Einreichung des Films der Organisation spätestens am Tage des Einsendeschlusses per E-Mail mitzuteilen.

§8.1
Einzureichende Unterlagen sind…
a) der Film, wahlweise in einem der folgenden Formate (Keine Halbbilder also progressiv):

  1. DVD, abspielbar auf jedem handelsüblichen DVD-Player

  2. mpeg4-Datei, H264 kodiert, mindestens 25 Mbit/s, quadratische Pixel (bevorzugt FullHD oder 4k) auf DVD gespeichert oder elektronisch übermittelt (DropBox, Drive, WeTransfer o.ä.)

  3. nicht gelisteteter“ Youtube-Link

b) das vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular für den eingereichten Film (auf Papier oder elektronisch eingescannt)
c) Bildmaterial in bestmöglicher Auflösung als Datei (jpg oder png) auf DVD/CD oder per E-Mail:

  1. Porträtfoto bzw. Gruppenfoto der Filmschaffenden

  2. 1 – 3 Bilder mit Filmszenen

  3. 1 – 3 Bilder der Produktionszeit

§8.2
Es erfolgt keine Rücksendung der eingereichten Materialien und Unterlagen.

§9
Sollten zu viele Filme eingereicht werden und damit die Gesamtspielzeit der Veranstaltung überschritten werden, können unter Umständen nicht alle eingereichten Filme auf dem Festival gezeigt werden. Durch die Abstimmung, beschrieben unter §11.2 werden die Filme bestimmt, die auf jeden Fall auf dem Festival gezeigt werden.

§10.1
Die teilnehmenden Filme werden im Rahmen des Brickfilmfestivals „Steinerei“ öffentlich aufgeführt. Die Aufführung umfasst das Abspielen im Saal, auf Monitoren und die Möglichkeit der Übertragung und Speicherung der Steinerei per Stream im Internet.

§10.2
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass die Filme, Ausschnitte und Bilder im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit und Eigenwerbung der aktuellen und auch zukünftigen Steinereien unentgeltlich genutzt werden dürfen. Dieses schließt sowohl journalistische Berichterstattung (Presse, Fernsehen, Internet) als auch die Erstellung und den Verkauf von Werbematerialien (z.B. DVDs, Poster) zur Finanzierung des Festivals ein.

§11.1
Auf dem Festival werden Preise in folgenden Kategorien vergeben:
a) Bestes Drehbuch (Hier geht es um die Geschichte, die der Film erzählt – ihre erzählerischen Stilmittel, Wendungen, Höhepunkte, Charaktere…)
b) Beste Kamera (Hier geht es um den Einsatz von Kameraeinstellungen, Kamerafahrten usw., und vor allem deren Nutzung, um effektiv die Geschichte zu erzählen und zu bereichern.)
c) Bestes Szenenbild (Hier geht es schlicht um das statische Set/die Sets.)
d) Beste Stop-Motion Animation (Hier geht es nicht nur um die flüssigste Animation, sondern vielmehr um den Einsatz der Gesten von Figuren, realistischen Bewegungen von Personen, Fahrzeugen und Objekten, und deren erzählerischen Wert für den individuellen Film.)
e) Beste Sprecher*innen (Hier geht es um die überzeugendste Sprechleistung – wie gut Emotionen, Charaktereigenschaften und Gedanken mithilfe des „Schauspiels“ herübergebracht wurden.)
f) Bester Einsatz von Musik (Hier geht es um die am besten zum Film passende Musik – nicht um die schönste Musik, sondern darum, wie sehr die Musik die Handlung und Aussage des Films bereichert.)
g) Neue Größe des Brickfilms (siehe §11.3, insbesondere §11.3.1)
h) Bester Jugendbrickfilm (siehe §11.3, insbesondere §11.6)
i) Publikumsmagnet (siehe §11.4)
j) Preis der Fachjury (siehe §11.5)
k) Sonderpreis „3-Wörter-Regel“ (siehe §11.7)

§11.2
Vorentscheid durch Abstimmung der Teilnehmenden zur Ermittlung der Filme, die auf jeden Fall im Finale der Steinerei im Kino gezeigt werden, im Folgenden „Top-Liste“:

Alle an der diesjährigen Steinerei teilnehmenden Filmschaffenden/Teams bewerten alle eingereichten Filme der jeweils anderen Teilnehmenden nach dem Eurovision-Song-Contest-Prinzip. Das heißt, dass der beste Film 12 Punkte erhält, der zweitbeste Film 10 und danach weitere 8 Filme absteigend von 8 bis 1 Punkte. Somit erhalten insgesamt 10 Filme Punkte von allen Teilnehmenden/Teams.

Alle Teilnehmenden und Teams dürfen genau einmal abstimmen, egal wie viele Filme von der jeweiligen Person oder dem Team eingereicht wurden. Team-Produktionen geben eine gemeinsame Punktevergabe ab. Für den Fall, dass einzelne Teilnehmende einer Team-Produktion ebenfalls einen Film allein einreichen, dürfen weder das Team, noch die Einzelmitglieder sich untereinander bewerten.

§11.3
Abstimmung über die Preise aus §11.1 Absätze a) bis h):

Zusätzlich zum Vorentscheid sind alle Teilnehmenden/Teams aufgerufen, alle eingereichten Filme der anderen Teilnehmenden in den oben angegebenen Kategorien zu bewerten. Hierfür wählen alle Teilnehmenden/Teams ihre Favoriten der jeweiligen Kategorie.

Für den Fall, dass in den jeweiligen Kategorien kein eindeutiger Sieg ermittelt werden kann (gleiche Punktzahl), ist die Jury das Zünglein an der Waage und entscheidet, welcher der höchstbewerteten Filme gewinnt.

Sollte in einer Kategorie ein Film gewinnen, der nicht durch den Vorentscheid in die Top-Liste gewählt worden ist, so wird dieser Film automatisch auf die Top-Liste hinzugefügt und im Kino gezeigt, und nimmt somit auch an der Publikumswertung (§11.4) teil.

Alle Teilnehmenden/Teams dürfen genau einmal abstimmen, egal wie viele Filme von ihnen oder dem Team eingereicht wurden. Team-Produktionen geben eine gemeinsame Punktevergabe ab. Für den Fall, dass einzelne Teilnehmende eines Teams ebenfalls einen Film allein einreichen, dürfen weder das Team, noch die Einzelmitglieder sich untereinander bewerten.

§11.3.1
Abstimmung für den Preis „Neue Größe des Brickfilms“ (aus §11.1 Abs.G):

Der Preis für die neue Größe des Brickfilms gilt einem einzelnen Neuzugang, der zum ersten Mal an der Steinerei teilnimmt oder zum zweiten Mal, nach einer Teilnahme ausschließlich im Vorjahr. Ausgeschlossen sind Teams, in denen ein „alter Hase“ beteiligt ist, also eine oder mehrere Personen, die bereits vor dem vergangenen Jahr an der Steinerei teilgenommen haben.

Diese Teilnehmenden/Teams müssen auf dem Anmeldeformular angeben, dass sie zum ersten Mal an der Steinerei teilnehmen.

§11.4
Abstimmung über den „Publikumsmagneten“ (aus §11.1 Abs.H):

Der Preis für den Publikumsmagneten geht an den Film, der durch die Abstimmung des Publikums im Kino auf den 1. Platz gewählt wird. Dieser Film hat also bereits die Hürde des Vorentscheids (§11.2) genommen und hat dann schließlich auch die Mehrzahl des Publikums, der für den Wettbewerb größtmöglichen Jury, überzeugt. Die Abstimmung durch das Publikum erfolgt, nachdem die Filme der Top-Liste im Kino gezeigt wurden. Alle Zuschauenden haben auf den dafür vorgesehenen Stimmzetteln die Möglichkeit, eine Stimme für den besten Film ihrer Wahl zu geben. Haben zwei oder mehr Filme dieselbe Stimmzahl, entscheidet die Jury.

§11.5
Abstimmung über den „Preis der Fachjury“ (aus §11.1 Abs.I):

Der Preis der Fachjury wird durch die Jury, bestehend aus Personen aus dem Bereich Medien, Kultur und/oder Kunst ermittelt. Die Abstimmung erfolgt im Geheimen.


§11.6

Abstimmung für „Bester Jugendbrickfilm“ (aus §11.1 Abs.H):
Der Preis „Bester Jugendbrickfilm“ gilt einem einzelnen Brickfilmer oder einem Team, der/die zum Zeitpunkt der Steinerei sein/ihr 13 Lebensjahr nicht überschritten hat/haben. Ausgeschlossen sind Teams, in denen ein älterer Jugendlicher beteiligt ist, also eine oder mehrere Personen, die bereits mindestens 13 Jahre alt sind.
Diese Teilnehmenden/Teams müssen auf dem Anmeldeformular angeben, dass Sie für den Jugendbrickfilmpreis nominiert werden können.

§11.7
Abstimmung für den Sonderpreis „Beste Umsetzung der 3-Wörter-Regel“ (aus §11.1 Abs.H):
Bewertet wird hier die beste Umsetzung/Integration im Film. Ob verbal, visuell, in die Geschichte eingebaut oder musikalisch inszeniert. Der Sonderpreis wird nicht mit einem Stein dotiert, sondern mit einem speziellen Klemmbausteinset/Element. Wie die meisten anderen Kategorien auch, ermitteln die Teilnehmer den Gewinner. Zusätzlich bekommt der Sieger auf dem Brickboard einen einzigartigen Badge der ihn auszeichnet.

§11.8
Dass ein Film mehr als einen Preis bekommt, ist nicht ausgeschlossen. Einspruch gegen die Zusammensetzung und die Entscheidung der Jury, des Publikums und der Teilnehmenden kann nicht erhoben werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Organisation organisiert die Veranstaltung im Sinne der anderen Brickfilmenden und kann nicht für fehlerhafte Angaben, urheberrechtliche oder von Teilnehmenden verursachte rechtliche Konsequenzen herangezogen werden. Verantwortlich für den Inhalt der Filme (Bild, Ton, Handlung) bleiben die jeweiligen Teilnehmenden.

§12
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Regelwerkes unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Regeln im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die Teilnehmende und Organisation mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich das Regelwerk als lückenhaft erweist